Solarpark Jetzt geht es voran in Issigau

Manfred Köhler
Eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage entsteht. Foto: picture alliance/dpa/Marijan Murat

Der Gemeinderat Issigau beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen zum Solarpark. Das „Abwägungsprotoll“ umfasst 310 Seiten. Nach Ansicht der Regierung von Oberfranken überwiegen die positiven Aspekte des Vorhabens.

 
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Issigau - Nachdem sich die Mehrheit der Issigauer im Bürgerentscheid für die geplante Photovoltaikanlage „Solarpark Issigau-Reitzenstein“ ausgesprochen hatte (die Frankenpost berichtete), standen nun im Gemeinderat weiterführende Entscheidungen an.

Im ersten von drei Beschlüssen ging es um die Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Anlage eingegangen waren; die Pläne waren zudem im August und September öffentlich ausgelegt.

Uwe Jäger, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg, erklärte, das Planungsbüro IBW Stadtsteinach habe alle Stellungnahmen und Einwände gesichtet und bewertet. Den Gemeinderatsmitgliedern seien die gesamten Unterlagen zugesandt worden.

Hermann Feulner merkte an, dass sich das Hauptargument gegen die Anlage, die anfänglich geplante Größe, erledigt habe. Einem Gutachten sei zufolge sei keine Überschwemmungsgefahr zu erwarten. Und auch eine Blendwirkung durch die Anlage sei „fast ausgeschlossen“, bemerkte Feulner.

Einstimmig beschlossen die Räte, die Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange so zu berücksichtigen, wie sie im 310 Seiten starken „Abwägungsprotokoll“ ausgewiesen sind. Der Bürgermeister wurde beauftragt, alle Beteiligten unter Angabe von Gründen von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

Der zweite Beschluss zum Thema drehte sich um den Geltungsbereich der Anlage, der sich wegen der mittlerweile fortgeschrittenen Planungen verändert hat. So sind die Flurnummern 407 und 423 der Gemarkung Reitzenstein aus dem ursprünglichen Geltungsbereich herausgefallen. Auch diese Abstimmung über die angepasste Planung verlief einstimmig.

Im dritten Beschluss billigte der Gemeinderat einstimmig den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Solarpark in der Fassung vom 19. Dezember. Die Planunterlagen werden vom 14. Januar bis zum 14. Februar öffentlich ausgelegt. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden unterrichtet.

Geschäftsleiter Uwe Jäger erklärte, die Planungen seien nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und im Rahmen des Bürgerentscheids angepasst worden. Die aktuelle Planung sei bereits im Vorfeld des Bürgerentscheids in den Grundzügen öffentlich vorgestellt worden, ebenso die die Landesplanerischen Beurteilung durch die Regierung von Oberfranken. Die Regierung in Bayreuth, erklärte Jäger weiter, sei zu der Auffassung gelangt, dass die „positiv berührten Belange“ die negativen überwögen. Somit gebe es keine grundsätzliche Unvereinbarkeit des Solarparks mit den Erfordernissen der Raumordnung.

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