Sonderrechte für Katholiken FDP auf Konfrontationskurs zu Kirchen

Jürgen Umlauft
Die katholische Kirche profitiert in Bayern von einem Konkordat aus dem Jahr 1924. Foto: dpa/Andrea Warnecke Foto:  

Die bayerischen Freidemokraten wollen die Rechte der christlichen Glaubensgemeinschaften einschränken. Die SPD nimmt derweil den Gesundheitssektor in den Blick und fordert Reformen.

 
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Die FDP will das Verhältnis von Staat und Kirchen in Bayern neu ordnen. Vor allem müsse über eine Neufassung des Konkordats von 1924 zwischen Freistaat und katholischer Kirche geredet werden, erklärte der Abgeordnete Matthias Fischbach zum Abschluss der FDP-Klausur in Regensburg. In den vergangenen 100 Jahren hätten sich die Verhältnisse doch stark verändert. „Das Konkordat kann so nicht bleiben“, betonte Fischbach. Der Kirchenstaatsvertrag regelt unter anderem Art und Umfang des katholischen Religionsunterrichts in Bayern, die Erhebung der Kirchensteuer und die Alimentierung von Bischöfen, Ordinariaten und Domkapiteln.

In ihren „Regensburger Freiheitsthesen zu Rechtsstaat und Religion“ fordert die FDP Verhandlungen über die jährlichen Finanzzuweisungen des Freistaats an die Kirchen. Aktuell wird die katholische Kirche mit 77 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt unterstützt, die evangelische mit 26 Millionen Euro. Dazu kämen insgesamt 30 Millionen für den Erhalt von Kirchenbauten, fasste Fischbach zusammen. Andere Weltanschauungsgemeinschaften erhielten dagegen zusammen nur eine Million Euro. „Das passt nicht mehr in die heutige Zeit“, sagte er.

Auf den Prüfstand gehört in einer zunehmend säkularen Gesellschaft nach Ansicht der FDP der konfessionsgebundene Religionsunterricht. Man brauche hier „neue Formate“ wie einen konfessions- und Kulturen übergreifenden Dialogunterricht, führte Fischbach aus. Aus der Zeit gefallen sei zudem das kirchliche Arbeitsrecht in von den Kirchen getragenen Kitas, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Dieses widerspreche wegen der Diskriminierung Wiederverheirateter und Homosexueller in Teilen den allgemeinen Menschenrechten. Bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen forderte Fischbach den Einsatz unabhängiger Gutachter und Opferberatungsstellen.

Die SPD-Fraktion beschloss zum Abschluss ihrer Klausur in Nürnberg einen Entwurf zur Änderung des Krankenhausgesetzes. Darin fordern die Abgeordneten eine Reform der Förderrichtlinien für Investitionen. So soll der Investitionsbedarf der Kliniken künftig von einem unabhängigen Institut ermittelt und „nicht nach Kassenlage“ bedient werden, erklärte die Gesundheitspolitikerin Ruth Waldmann. Nach diesen Kriterien müssten die Kliniken im kommenden Jahr 412 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Möglich werden soll außerdem die Förderung von Bedienstetenwohnungen, um Pflegekräften bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können. Dies erhöhe die Attraktivität des Pflegeberufs. Außerdem sollen Kliniken Zuschüsse für energetische Sanierungen bekommen dürfen, um damit ihre hohen Energiekosten zu dämpfen.

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