Was droht einem Arbeitgeber, der weniger zahlt?
Das kann teuer werden. Es drohen Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums gibt es einen "Mindestlohn-Rechner": Durch Eingabe des Bruttogehalts und der Wochenarbeitszeit lässt sich dort überprüfen, ob das Gehalt unter dem Mindestlohn liegt. Für den Fall von Verstößen gibt es beim zuständigen Zoll die Mindestlohn-Hotline 030 60 28 00 28.
Haben auch Azubis, Schüler und Minijobber Anspruch auf Mindestlohn?
Minijobber, ja. Für Azubis gibt es eigene Regeln (Mindestvergütung für Auszubildende). Schüler-Jobs fallen in der Regel nicht unter die Mindestlohn-Regel: Wer unter 18 ist und noch keinen Berufsabschluss hat, hat keinen Anspruch. Bei Praktika gilt, handelt es sich um ein freiwilliges "Orientierungspraktikum" neben Studium oder Ausbildung, besteht kein Anspruch auf Mindestlohn, es sei denn es dauert länger als drei Monate. Bei "Pflichtpraktika", die als Teil des Studiums absolviert werden müssen, besteht auch kein Anspruch.
Wie hat sich der Mindestlohn seit seiner Einführung im Vergleich zur Inflation entwickelt?
Der Mindestlohn ist seit seiner Einführung 2015 von 8,50 Euro schrittweise auf 12 Euro erhöht worden - ein Plus von 41 Prozent. Besonders große Anhebungen gab es im vergangenen Jahr. Ende 2021 lag der Mindestlohn noch bei 9,60 Euro. In drei Schritten ging es dann 2022 auf 12 Euro hinauf. Die Verbraucherpreise (Lebensmittel, Energie, Mieten, Kleidung usw.) stiegen zwischen 2015 und 2022 laut Statistischem Bundesamt - wenn man den Durchschnittsjahreswert bei der Inflation zugrunde legt - um 16,6 Prozent.