SPD-Chef: „Ekelerregende Zustände“ Hygienemängel in oberfränkischer Mälzerei

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Schimmel an Wänden und Decken sowie verroste Leitungen – Kritiker attackieren die Kontrolleure heftig. Der Mälzerei-Chef räumt unterdessen Versäumnisse ein. Die aber seien „Schnee von gestern“.

 
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Kulmbach - Hat es in einer Mälzerei in Oberfranken erhebliche Hygienemängel gegeben und die zuständige Kontrollbehörde hat ein Auge zugedrückt? Mit dieser Frage sieht sich die in Kulmbach ansässige Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) konfrontiert.

Wie der Bayerische Rundfunk am Donnerstag als Erster berichtete, liegen Fotos vor, die eklatante Mängel in dem Betrieb aufzeigen. Auf den Aufnahmen sind in Räumen, in denen Getreide zu Malz verarbeitet wird, verrostete Rohrleitungen, schwarzer Schimmel an Wänden und Decken zu sehen.

Der Fraktionsvorsitzende der bayerischen SPD, Florian von Brunn, sagte unserer Zeitung am Vormittag, er habe den Verdacht, dass „die Kontrollbehörde hier beim Verbraucherschutz versagt“ habe. „Die Zustände sind unglaublich ekelerregend. Schon wieder stehen bayerische Lebensmittel am Pranger. Hier hat die von CSU und Freien Wählern als Wunderheilmittel hochgelobte Kontrollbehörde KBLV beide Augen fest zugedrückt. Das ist ein echter Skandal und muss harte Konsequenzen nach sich ziehen!“

Zuständig für die Kontrollen in dem Betrieb ist seit März 2020 die KBLV. Vorher hatte das Kulmbacher Landratsamt sich um die Mälzerei gekümmert. Die Kontrollbehörde stellte gegenüber unserer Zeitung eine schriftliche Stellungnahme für den Nachmittag in Aussicht.

Der Inhaber der Mälzerei räumte auf Anfrage unserer Zeitung Versäumnisse ein. Diese seien aber „Schnee von gestern“. Man habe die Mängel nach entsprechenden Hinweise behoben. In Hinblick auf die Fotos erklärte, darauf seien Nebengebäude der Mälzerei zu sehen, die nicht in die „aktuelle Produktion eingebunden“ sind.

Die KBLV hatte bei Kontrollen Anfang des Jahres offenbar Mängel festgestellt. Es gab dann zwar ein zeitweiliges Verkehrsverbot für das Malz. Dabei blieb es aber. Das kritisiert SPD-Politiker von Brunn nun scharf: „Offenbar wurde nur deshalb kein Bußgeld verhängt, damit diese krassen Verstöße gegen die Lebensmittelhygiene nicht veröffentlicht werden müssen. Es ist völlig inakzeptabel, mit solchen Tricks geltendes Recht zu umgehen. Offenbar herrscht zumindest in Teilen der Behörde die Auffassung, man müsse die Hand sogar über schwarze Schafe halten. Der Verbraucherschutz wird so mit Füßen getreten“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der Bundestag hatte demnach die Veröffentlichungspflicht ab einem Bußgeld von 350 Euro im Jahr 2012 im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verankert. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorschrift 2018 grundsätzlich bestätigt. Es hält es für angemessen, die Schutz- und Informationsinteressen der Verbraucher im Fall eines möglichen Rechtsverstoßes über die Interessen der Unternehmen zu stellen.

Von Brunn verlangt vollständige Aufklärung und sieht das Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in der Pflicht. Diese müsse den gesetzlichen Rahmen für mehr Transparenz schaffen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende hat diesbezüglich auch eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt: „Ich will wissen, warum die Kontrolleure hier so zahm waren. Es muss auch geklärt werden, ob durch die Arbeit in komplett verschimmelten Räumen nicht die Gesundheit von Mitarbeitern in unverantwortlicher Weise gefährdet wurde.“

Von schwerwiegenden Hygienemängel spricht unterdessen auch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch. Ein Sprecher kritisierte gegenüber dem BR, dass Lebensmittelkontrolleure einen zu großen Spielraum haben. Es liege letztlich in deren Ermessen, ob und wann sie ein Bußgeld verhängen, und wie hoch es ausfällt. Einen gesetzlichen Rahmen, etwa einen einheitlichen Bußgeldkatalog, gebe es nicht.

Von Brunn fordert deshalb eine vollständige Veröffentlichung aller Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen: „Wir sind da auf der Seite von Foodwatch. Vollständige Transparenz im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ist überfällig.“

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