Die KBLV hatte bei Kontrollen Anfang des Jahres offenbar Mängel festgestellt. Es gab dann zwar ein zeitweiliges Verkehrsverbot für das Malz. Dabei blieb es aber. Das kritisiert SPD-Politiker von Brunn nun scharf: „Offenbar wurde nur deshalb kein Bußgeld verhängt, damit diese krassen Verstöße gegen die Lebensmittelhygiene nicht veröffentlicht werden müssen. Es ist völlig inakzeptabel, mit solchen Tricks geltendes Recht zu umgehen. Offenbar herrscht zumindest in Teilen der Behörde die Auffassung, man müsse die Hand sogar über schwarze Schafe halten. Der Verbraucherschutz wird so mit Füßen getreten“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Bundestag hatte demnach die Veröffentlichungspflicht ab einem Bußgeld von 350 Euro im Jahr 2012 im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verankert. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorschrift 2018 grundsätzlich bestätigt. Es hält es für angemessen, die Schutz- und Informationsinteressen der Verbraucher im Fall eines möglichen Rechtsverstoßes über die Interessen der Unternehmen zu stellen.
Von Brunn verlangt vollständige Aufklärung und sieht das Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in der Pflicht. Diese müsse den gesetzlichen Rahmen für mehr Transparenz schaffen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende hat diesbezüglich auch eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt: „Ich will wissen, warum die Kontrolleure hier so zahm waren. Es muss auch geklärt werden, ob durch die Arbeit in komplett verschimmelten Räumen nicht die Gesundheit von Mitarbeitern in unverantwortlicher Weise gefährdet wurde.“
Von schwerwiegenden Hygienemängel spricht unterdessen auch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch. Ein Sprecher kritisierte gegenüber dem BR, dass Lebensmittelkontrolleure einen zu großen Spielraum haben. Es liege letztlich in deren Ermessen, ob und wann sie ein Bußgeld verhängen, und wie hoch es ausfällt. Einen gesetzlichen Rahmen, etwa einen einheitlichen Bußgeldkatalog, gebe es nicht.
Von Brunn fordert deshalb eine vollständige Veröffentlichung aller Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen: „Wir sind da auf der Seite von Foodwatch. Vollständige Transparenz im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ist überfällig.“