München - Die von der Schließung der Weihnachtsmärkte betroffenen Schausteller und Marktkaufleute können nicht mit Finanzhilfen des Freistaats rechnen. Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern lehnten im Wirtschaftsausschuss einen Antrag der SPD nach einem bayerischen „Rettungsschirm“ ab. Sie verwiesen auf zur Verfügung stehende Bundeshilfen. Gleiches gelte für die vom Lockdown in den Hochinzidenzregionen Bayerns betroffenen Gastronomen, Hoteliers und Einzelhändler. Auch für diese hatten SPD und Grüne nach Möglichkeit Unterstützungsprogramme des Freistaats gefordert.