Juristisch nennt man das gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr. Doch der Täter, der den Sportflugplatz der Luftsport-Vereinigung Schönbrunn-Wunsiedel in Leupoldsdorf in der vergangenen Woche unter Wasser gesetzt hat, kann – vorerst – nicht belangt werden: Bei dem Übeltäter oder den Übeltätern handelt es sich nämlich um einen oder mehrere Biber.