Usmanow hat Zahlung der Geldauflage angewiesen
Usmanow habe der Einstellung zugestimmt und die Geldauflage in voller Höhe zur Zahlung angewiesen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. 8,5 Millionen Euro sollen der Staatskasse zugutekommen, 1,5 Millionen Euro der Stiftung Opferhilfe Bayern und dem Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe. Dazu teilte die Behörde mit: "Eine Geldauflage ist weder eine Geldstrafe noch eine sonstige strafähnliche Sanktion." Die Unschuldsvermutung bleibe unberührt. Fakt ist zudem: Wenn die Geldauflage gezahlt und das Verfahren endgültig eingestellt ist, kann Usmanow wegen dieser Vorwürfe nicht mehr verfolgt werden. "Die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen ihn aufgrund desselben Tatverdachts ist dann ausgeschlossen", hieß es in der Mitteilung.