Stadt Arzberg Ab sofort 3 G im Arzberger Rathaus

Im Arzberger Rathaus gilt ab sofort 3G. Foto: /Florian Miedl

Von heute, Donnerstag, an setzt die Stadt Arzberg eine Empfehlung aus dem bayerischen Gesundheitsministerium zur Pandemie um. Der Zugang zum Rathaus ist nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich.

 
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Arzberg - Von Donnerstag, 13.. Januar, an setzt die Stadt Arzberg, wie es in einer Mitteilung heißt, eine Empfehlung aus dem bayerischen Gesundheitsministerium zur Pandemie um. Sie soll sowohl Besucher als auch Mitarbeiter in der kritischen Infrastruktur – zu der auch die Städte zählen – schützen, da damit zu rechnen sei, dass sich die Omikron-Variante stark ausbreiten wird.

Der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur in den verschiedensten Bereichen kommt dabei, wie es weiter heißt, eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Möglichkeit haben, Amtsgeschäfte komplett auszuüben.

Besuche bei der Stadtverwaltung Arzberg unterliegen dann der 3 G-Regel. Der Zugang ist also nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. Alle Besucher müssen beim Zutritt einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen aktuellen, negativen Corona-Test gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument vorlegen. Akzeptiert werden dabei die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Sie müssen lediglich einen Schülerausweis vorlegen. Zu allen persönlichen Terminen muss weiterhin eine FFP 2-Maske getragen werden.

Um Kontakte soweit wie möglich zu vermeiden, sollten Bürger jedoch nur dann in die Stadtverwaltung kommen, wenn sich ihr Anliegen nicht telefonisch oder auf digitalem Weg erledigen lässt. Für Anliegen, die einen persönlichen Besuch in der Stadtverwaltung erfordern, ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Maßnahme diene, so die Stadt Arzberg, zum Schutz der Bürger sowie des Personals, „damit die Stadtverwaltung weiterhin nach Terminvereinbarung geöffnet und handlungsfähig bleiben kann“. red

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