Die negativen Testergebnisse können auf der Seite www.landkreis-hof.de/quarantaeneverkuerzung an das Gesundheitsamt übermittelt werden oder direkt im Gesundheitsamt (Briefkasten), Theaterstraße 8 in Hof, abgegeben werden.
Wie so oft gibt es auch bei den neuen Regelungen Ausnahmen. So können Kontaktpersonen im Bereich von Schulen, Kindertagesbetreuungen und vergleichbaren Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, die Quarantäne bei Beschwerdefreiheit nach fünf Tagen mit einem negativen Ergebnis eines Schnelltests beenden.
Sollte sich eine enge Kontaktperson für die vorzeitige Beendigung der Quarantäne entscheiden, muss sie sich selbstständig um einen entsprechenden Test bemühen. Es erfolgt kein Anruf durch das Amt.
Die neue Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Personen, die sich aktuell in Quarantäne befinden, können bereits davon Gebrauch machen. Ausgenommen von der Quarantäneregelung sind vollständig Geimpfte und Genesene.
Für Personen, die positiv auf das Corona-Virus hin getestet wurden, ändert sich dagegen nichts. Die Isolationszeit von Covid-Positiven beträgt nach wie vor 14 Tage. Die Isolation kann erst dann beendet werden, wenn Symptomfreiheit besteht und ein negativer Corona-Test vorliegt. red