Stadt und Landkreis Hof Schneller raus aus der Quarantäne

Schneller zurück zum Spaß: In Bayern kann man sich als enge Kontaktperson nun schneller frei testen. Foto: picture alliance/dpa/AAP/Richard Wainwright

Bayern verkürzt den Corona-Hausarrest und stellt die Kontaktnachverfolgung neu auf. Wie das genau aussieht, erklärt das Landratsamt Hof.

 
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Hof - Wird eine Person als enge Kontaktperson eines Covid-Falls eingestuft, legt das Gesundheitsamt eine reguläre Quarantänezeit von zehn Tagen fest. Die Quarantänezeit endet automatisch nach dieser Zeit, soweit Symptomfreiheit besteht. Ein negativer Test ist nicht notwendig. So war es bisher in Bayern.

Die zehntägige Quarantänezeit kann nun unter der Voraussetzung, dass Symptomfreiheit besteht, verkürzt werden. Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag mit. Wie das genau aussieht und was Betroffene beachten müssen, erklärt das Hofer Landratsamt in einer Mitteilung.

Demnach gibt es zwei unterschiedliche Regelungen:

1. Verkürzung der Quarantänezeit nach fünf Tagen: Für symptomfreie Kontaktpersonen besteht nach fünf Tagen die Möglichkeit, sich mittels PCR-Test freizutesten und die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Die Quarantäne gilt als beendet, sobald das Ergebnis des negativen Tests an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt wurde.

2. Verkürzung der Quarantänezeit nach sieben Tagen: Für symptomfreie Kontaktpersonen besteht nach sieben Tagen die Möglichkeit, sich mittels Schnelltest freizutesten und die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Die Quarantäne gilt als beendet, sobald das Ergebnis des negativen Schnelltests an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt wurde.

Die negativen Testergebnisse können auf der Seite www.landkreis-hof.de/quarantaeneverkuerzung an das Gesundheitsamt übermittelt werden oder direkt im Gesundheitsamt (Briefkasten), Theaterstraße 8 in Hof, abgegeben werden.

Wie so oft gibt es auch bei den neuen Regelungen Ausnahmen. So können Kontaktpersonen im Bereich von Schulen, Kindertagesbetreuungen und vergleichbaren Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, die Quarantäne bei Beschwerdefreiheit nach fünf Tagen mit einem negativen Ergebnis eines Schnelltests beenden.

Sollte sich eine enge Kontaktperson für die vorzeitige Beendigung der Quarantäne entscheiden, muss sie sich selbstständig um einen entsprechenden Test bemühen. Es erfolgt kein Anruf durch das Amt.

Die neue Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Personen, die sich aktuell in Quarantäne befinden, können bereits davon Gebrauch machen. Ausgenommen von der Quarantäneregelung sind vollständig Geimpfte und Genesene.

Für Personen, die positiv auf das Corona-Virus hin getestet wurden, ändert sich dagegen nichts. Die Isolationszeit von Covid-Positiven beträgt nach wie vor 14 Tage. Die Isolation kann erst dann beendet werden, wenn Symptomfreiheit besteht und ein negativer Corona-Test vorliegt. red

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