Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch stellte klar, dass es jetzt im ersten Schritt um das Wertgutachten gehe. Für die Beauftragung eines Sachverständigen sprachen sich alle Stadträte aus, wobei die Naturfreunde die Kosten übernehmen. Sehr viel knapper, nämlich mit 12:10 Stimmen, sprach sich das Gremium dann dafür aus, bei Vorliegen des Gutachtens noch einmal über einen möglichen Kauf zu diskutieren.
Baustelle dauert noch
Noch eine ganze Weile werden die Selber mit der Baustelle in der Geschwister-Scholl-Straße leben müssen. Dafür wird allerdings der Gehweg verbreitert. Wie es in der Vorlage der Verwaltung hieß, war eigentlich geplant, im Bereich der Einbahnstraße nach dem Bau des Parkstreifens auf der ehemaligen Bahntrasse noch die Asphaltdecke zu sanieren. Weil der Parkstreifen und die Reparatur der dort verlaufenden Gasleitung erst jetzt fertig geworden sind, hat das aber nicht früher geklappt.
Bei den jetzt angelaufenen Bauarbeiten an der Straße habe man feststellen müssen, dass es in dem Abschnitt Probleme bei der Entwässerung gibt, weswegen sich die Bauzeit verlängert. Außerdem ist der Gehweg nur zwischen 1,2 und 1,35 Meter breit. Deswegen empfahl die Stadtverwaltung, den Gehweg auf mindestens zwei beziehungsweise 2,5 Meter auszubauen, damit Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Familien mit Kinderwagen problemlos aneinander vorbeikommen. Platz gebe es angesichts des fertigen Parkstreifens genug.
Gehweg wird breiter
Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Gehweg verbreitern zu lassen. Die Arbeiten sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2023 beginnen. Die Einbahnstraße wird bis dahin für den Verkehr freigegeben.
Zugestimmt hat der Stadtrat auch einem Antrag der Feuerwehr Selb. Die hatte darum gebeten, dass der Brandmeister vom Dienst (BvD) den Kommandowagen weiter nutzen darf. Der Ferienausschuss hatte 2020 diese teilweise private Nutzung durch den diensthabenden BvD beschlossen, allerdings mit der Auflage, dass ein Fahrtenbuch geführt wird. Wie Kommandant Mario Hoffmann mitgeteilt hatte, hat sich diese Praxis bewährt. Dieser Einschätzung schloss sich der Stadtrat an. Die Regelung gilt wiederum zwei Jahre.