Europaweit streng geschützt
„Bei allem Verständnis für die Situation professioneller Teichwirte kann der BN die Aufregung nur schwer nachvollziehen“, heißt es weiter. Der Fischotter sei eine streng geschützte Tierart und ein Rote-Liste-1-Art (vom Aussterben bedroht). Er stehe sinnbildlich für saubere Gewässer mit bewachsenen Uferzonen. Der Mitteilung zufolge bietet die hiesige Kulturlandschaft dem Tier nur wenig Lebensraum. Der BN weist darauf hin, dass es keine einheitliche Lebensweise des Fischotters gibt. Dort, wo das Futter leicht zu holen sei, bediene er sich. Das hohe Nahrungsangebot in Form zahlreicher Fischzuchtgewässer sei auch der Grund, warum sich die Marderart stark im Fichtelgebirge und in der Oberpfalz ausgebreitet habe. Ähnliches gelte für die Flusssysteme, die durch Begradigungen stark an Struktur verloren hätten. In Regionen ohne Fischzuchtbetriebe werde mit dem Vorkommen des Fischotters touristisch geworben, schreibt der BN. Da sich Fischotter nicht wie Nagetiere vermehrten, könne sich die Entnahme einzelner Tiere verheerend auf die Familienstruktur auswirken, zumal bei einem Schuss die Unterscheidung zwischen Vater- und Muttertieren nicht möglich sei.