Straßenreinigung Selb 10,5 Kilometer mehr

Einige Straßen mehr hat die Kehrmaschine der Stadt Selb zu reinigen: Der Stadtrat hat einstimmig die Satzung geändert und einige Straßenzüge zusätzlich aufgenommen. Foto: picture alliance/dpa/Philipp von Ditfurth

Der Stadtrat Selb ändert einstimmig die Satzung für die Straßenreinigung. Darin werden einige Straßen zusätzlich aufgenommen. Die Gebühren bleiben vorerst gleich.

 
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Die große Kehrmaschine der Stadt Selb bekommt mehr zu tun: Denn nun sind mehrere Straßen mit einer Länge von insgesamt 10,5 Kilometer mehr ins Straßenverzeichnis aufgenommen (siehe Infokasten). Der Stadtrat Selb hat in seiner Sitzung nämlich die Straßenreinigungssatzung geändert. An den Gebühren, die die Anlieger an den Straßen zahlen, ändert sich vorerst nichts.

Hintergrund ist folgender: Die Stadt hat 1979 eine Satzung über die Straßenreinigung erlassen – inklusive eines Straßenverzeichnisses. Wie Kämmerer Heinrich Moser in der Sitzung erläuterte, wurde die Satzung zuletzt 2014 geändert. Allerdings hat sich bei der Straßenreinigung etwas Grundsätzliches geändert: Seit 2022 kümmert sich die Stadt, genauer gesagt der Bauhof, selbst um diese Aufgabe, die vorher an eine Firma vergeben gewesen war. Dazu hat die Stadt auch die große Kehrmaschine gekauft und einen Mitarbeiter angestellt.

Wie Moser weiter erläuterte, gibt es mehrere Straßenzüge, die mit der Kehrmaschine nicht gereinigt werden können, weil sie entweder zu eng für die Kehrmaschine oder unbefestigt sind. Aktuell ist die Kehrmaschine nur in den Ortsteilen Erkersreuth, Selb-Plößberg und Vielitz (ganz oder teilweise) im Einsatz. Nach Mosers Angaben wäre eine Aufnahme weiterer Ortsteile mit der vorhandenen Technik und dem zur Verfügung stehenden Personal nicht machbar.

Mehr Flexibilität

Wie Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch am Freitag auf Nachfrage unserer Zeitung erläutert, ist es Ziel des Ganzen, mehr Flexibilität bei der Straßenreinigung zu bekommen, weg von einem starren Konzept, hin zu einem bedarfsorientierten Einsatz. Eingeflossen seien dabei die Erkenntnisse, die man mit dem neuen Mitarbeiter gesammelt habe. Daraus resultiere eben auch, dass nun insgesamt 10,5 Kilometer zusätzlich in das Straßenverzeichnis aufgenommen worden seien.

Zudem wolle man natürlich auch den eigenen, städtischen Bedarf abdecken, wie etwa durch die Aufnahme von Straßenstücken, an denen kein Anlieger wohnt, die aber dennoch gereinigt werden müssen. Ähnlich verhält es sich demnach mit den einmal im Jahr stattfindenden Reinigungsfahrten in den Ortsteilen. „Diese Strecken rechnen wir aber nicht ab“, stellt Pötzsch klar. Vielmehr übernehme diese Kosten die Stadt.

Sauberes Erscheinungsbild

Ein Beispiel verdeutlicht das: Bislang fuhr die Kehrmaschine in der Weißenbacher Straße stadtauswärts nur bis zum Krankenhaus. Jetzt fährt sie bis zum Ortsschild auf Höhe des Autohauses Wohn. „Die Reinigung auf diesem Stück ist unsere Sache und trägt zu einem sauberen Erscheinungsbild bei.“

In die Abrechnung der Straßenreinigungsgebühr für die Bürger fließen laut Oberbürgermeister diese Strecken nicht ein. Grundsätzlich sei die Straßenreinigung eine kostendeckende Einrichtung. „Wir wollen und können damit natürlich keinen Gewinn erzielen, ähnlich wie bei der Wasserver- und -entsorgung“, erklärt Pötzsch. Zurzeit liegt der Preis bei 1,60 Euro pro Meter Grundstückslänge.

Vier Jahre

Kalkuliert werden die Kosten für die Straßenreinigung für einen Zeitraum von vier Jahren. „Und dieser Zeitraum läuft noch mehrere Monate“, sagt Pötzsch, der Wert darauf legt, dass nur der tatsächliche Aufwand abgerechnet wird.

In der Diskussion im Stadtrat fragte Roland Schneider (Freie Wähler Selb), ob man nicht auch die kleine Kehrmaschine einsetze, während Willy Neupert anmerkte, dass die große Kehrmaschine bislang in der Regel ein- oder zweimal im Jahr durch die Dörfer gefahren sei. Dazu sagte Pötzsch, dass man an diesen sporadischen Einsätzen – normalerweise im Frühjahr nach der Schneeschmelze – auch nichts ändern wolle, wobei ja Bürger in den Dörfern keine Gebühr bezahlen. Mehr sei allerdings nicht machbar. Die Ausweitung der Strecken beziehen sich nach seinen Worten vor allem auf die Innenstadt. Die kleine Kehrmaschine sei vor allem bei der Reinigung von Fußwegen eingesetzt.

Klaus von Stetten, der ja nicht nur Stadtrat der Aktiven Bürger und dritter Bürgermeister ist, sondern in dieser Funktion auch Ortssprecher von Wildenau, und der Silberbacher Ortssprecher Thomas Rohstock machten deutlich, dass die Bürger in den Ortsteilen sicher keine Straßenreinigung und vor allem Gebühren wollen. Von Stetten fasste es in einem Satz zusammen: „In den Dörfern kommen wir in Zusammenarbeit mit den Bauern alleine zurecht.“

Neu in der Satzung

Aufgenommen
in das Verzeichnis der Straßenreinigungssatzung wurden folgende Straßen: An der Mariensäule, Christian-Povenz-Straße, Dr.-Felix-Zandman-Platz, Lohmühle, Ludwigsmühle, Philip-Rosenthal-Platz, Rotkreuzstraße, Sparkassenplatz, Vielitzer Holzweg, in Selb-Plößberg Am Anger und Bahnhofstraße sowie der Ortsteil Vielitz.

Nicht mit der Kehrmaschine
gereinigt werden können folgende Straßen: Am Reuthberg, Birkengasse, Entengasse, Färbergässchen, Gerbergässchen, Goldbergsteig, Linden, Neuhof, Otto-Keitel-Platz, Rainer-Maria-Rilke-Weg, Unterfurther Weg und Wiesenstraße.

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