Sauberes Erscheinungsbild
Ein Beispiel verdeutlicht das: Bislang fuhr die Kehrmaschine in der Weißenbacher Straße stadtauswärts nur bis zum Krankenhaus. Jetzt fährt sie bis zum Ortsschild auf Höhe des Autohauses Wohn. „Die Reinigung auf diesem Stück ist unsere Sache und trägt zu einem sauberen Erscheinungsbild bei.“
In die Abrechnung der Straßenreinigungsgebühr für die Bürger fließen laut Oberbürgermeister diese Strecken nicht ein. Grundsätzlich sei die Straßenreinigung eine kostendeckende Einrichtung. „Wir wollen und können damit natürlich keinen Gewinn erzielen, ähnlich wie bei der Wasserver- und -entsorgung“, erklärt Pötzsch. Zurzeit liegt der Preis bei 1,60 Euro pro Meter Grundstückslänge.
Vier Jahre
Kalkuliert werden die Kosten für die Straßenreinigung für einen Zeitraum von vier Jahren. „Und dieser Zeitraum läuft noch mehrere Monate“, sagt Pötzsch, der Wert darauf legt, dass nur der tatsächliche Aufwand abgerechnet wird.
In der Diskussion im Stadtrat fragte Roland Schneider (Freie Wähler Selb), ob man nicht auch die kleine Kehrmaschine einsetze, während Willy Neupert anmerkte, dass die große Kehrmaschine bislang in der Regel ein- oder zweimal im Jahr durch die Dörfer gefahren sei. Dazu sagte Pötzsch, dass man an diesen sporadischen Einsätzen – normalerweise im Frühjahr nach der Schneeschmelze – auch nichts ändern wolle, wobei ja Bürger in den Dörfern keine Gebühr bezahlen. Mehr sei allerdings nicht machbar. Die Ausweitung der Strecken beziehen sich nach seinen Worten vor allem auf die Innenstadt. Die kleine Kehrmaschine sei vor allem bei der Reinigung von Fußwegen eingesetzt.
Klaus von Stetten, der ja nicht nur Stadtrat der Aktiven Bürger und dritter Bürgermeister ist, sondern in dieser Funktion auch Ortssprecher von Wildenau, und der Silberbacher Ortssprecher Thomas Rohstock machten deutlich, dass die Bürger in den Ortsteilen sicher keine Straßenreinigung und vor allem Gebühren wollen. Von Stetten fasste es in einem Satz zusammen: „In den Dörfern kommen wir in Zusammenarbeit mit den Bauern alleine zurecht.“
Neu in der Satzung
Aufgenommen
in das Verzeichnis der Straßenreinigungssatzung wurden folgende Straßen: An der Mariensäule, Christian-Povenz-Straße, Dr.-Felix-Zandman-Platz, Lohmühle, Ludwigsmühle, Philip-Rosenthal-Platz, Rotkreuzstraße, Sparkassenplatz, Vielitzer Holzweg, in Selb-Plößberg Am Anger und Bahnhofstraße sowie der Ortsteil Vielitz.
Nicht mit der Kehrmaschine
gereinigt werden können folgende Straßen: Am Reuthberg, Birkengasse, Entengasse, Färbergässchen, Gerbergässchen, Goldbergsteig, Linden, Neuhof, Otto-Keitel-Platz, Rainer-Maria-Rilke-Weg, Unterfurther Weg und Wiesenstraße.