Berlin - Nach der Streichung dreier linker Buchläden von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die umstrittene Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens verteidigt. Gemeint ist damit eine 2004 verfügte und später nach Emily Haber - einer Staatssekretärin im Bundesinnenministerium - benannte Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz. "Das Verfahren ist in den vergangenen Jahren hunderte Male von verschiedenen Ministerien des Bundes angewandt worden, übrigens auch von meiner Amtsvorgängerin", sagte Weimer (parteilos) den Zeitungen der Funke Mediengruppe.