Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine wegweisendes Entscheidung getroffen. Es geht dabei um die Frage, in welchem Umfang die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Photovoltaik-Anlagen errichtet sind, an den Kosten für den Bau von Erschließungsstraßen beteiligt werden dürfen.