Mainleus - Eine Schubkarre als Tatwerkzeug für eine gefährliche Körperverletzung, das gab es wahrscheinlich noch nie vor dem Amtsgericht. Eine 46-jährige landwirtschaftliche Helferin aus dem Landkreis soll ihre Vermieterin mit voller Wucht gerammt und sie dabei verletzt haben. In der Hauptverhandlung stellte sich das Ganze dann aber eher als heftiger Streit denn als tätlicher Angriff dar, der sich so nach und nach aufgeschaukelt hatte und schließlich eskaliert war. Alle Beteiligten kamen daraufhin dem Angebot von Gericht und Staatsanwaltschaft nach, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation einzustellen. Die Angeklagte ist damit nicht vorbestraft