Karlsruhe - Für Apple geht es am Bundesgerichtshof (BGH) um eine lange und folgenschwere Bezeichnung: Hat der iPhone-Konzern eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb"? Das Bundeskartellamt sagt: ja. Der Konzern unterläge damit einer strengeren Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter. Doch Apple wehrt sich gegen die Einstufung – sodass nun der Kartellsenat des BGH in erster und letzter Instanz entscheiden muss. Am Dienstag verhandelten die Richterinnen und Richter dazu mündlich in Karlsruhe. Welche Kriterien müssen für die Einstufung erfüllt sein? Und was hätte das für Folgen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick: