Seit Frühjahr des vergangenen Jahres hat sich ein Biber im Steinbach zwischen Neumühle und Masch niedergelassen – und fühlt sich dort sichtlich wohl. Für Teichbesitzer Anton Spörer hat sich durch den „neuen Nachbarn“ einiges geändert. Der Biber begann auf der Höhe der Fischteiche einen Damm anzulegen und unterband so den Wasserzulauf zu Spörers Teichen. Die Situation spitzte sich zu, da für die Fischzuchtanlage ständig frisches Wasser zulaufen muss. Ein Massensterben von Spörers Fischen war nicht ausgeschlossen. Anton Spörer verfügt über die Genehmigung, das Fließwasser des Steinbaches zu entnehmen. Nach dem Durchlauf geht das Wasser wieder zurück in den Steinbach.
Der Teichbesitzer erinnert sich an die ersten Aktivitäten des Bibers neben dem Teichgelände: „Ich habe umgehend Kontakt zum zuständigen Biberberater aufgenommen und bat um Unterstützung.“ Vorher selbst aktiv zu werden, kam für ihn nicht in Frage, da der Nager nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist. „Es ist verboten, ihn zu stören, zu verfolgen, zu fangen, zu töten und seine Bauten und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören. Wer das dennoch tut, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe“, so die gesetzlichen Bestimmungen.