Einen Fischotter zu töten, ist eine Straftat. Von dieser absoluten Regel gibt es, wie berichtet, erst seit Kurzem Ausnahmen: In vorerst vier bayerischen Regierungsbezirken – Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern – wurden Gebiete ausgewiesen, in denen der Fischotter gejagt werden darf. Im Landkreis Wunsiedel maximal fünf Otter (Jungtiere beider Geschlechter oder erwachsene männliche Tiere) und drei in Stadt und Landkreis Hof.