Einen Fischotter zu töten, ist eine Straftat. Von dieser absoluten Regel gibt es, wie berichtet, erst seit Kurzem Ausnahmen: In vorerst vier bayerischen Regierungsbezirken – Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern – wurden Gebiete ausgewiesen, in denen der Fischotter gejagt werden darf. Im Landkreis Wunsiedel maximal fünf Otter (Jungtiere beider Geschlechter oder erwachsene männliche Tiere) und drei in Stadt und Landkreis Hof.
Teichwirte gegen Fischotter „Katastrophale Situation“
Sabine Gebhardt 22.05.2025 - 07:00 Uhr