Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den geplanten Abschuss von Fischottern in Oberfranken vorerst gestoppt. In einem Eilverfahren folgte das Gericht der Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und erklärte die Abschussregelung in ihrer bisherigen Form für unzulässig. Damit dürfen in den Landkreisen Wunsiedel, Hof und Kulmbach bis auf Weiteres keine Tiere getötet werden.