- Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen mit Patientenkontakt, zum Beispiel
- hausärztliche und pädiatrische Praxen
- Medizinische Versorgungszentren
- Personal in HNO-, Augen-, Zahn-Kliniken oder -Praxen, das nicht in die Priorität 1 gehört (also regelmäßig unmittelbaren Patientenkontakt hat, aber keine aerosolgenerierenden Tätigkeiten ausübt)
- Abstrichzentren
- Medizinisches Personal des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Patientenkontakt, zum Beispiel sozialpsychiatrischer Dienst, zahnärztlicher Dienst, kinder- und jugendärztlicher Dienst, amtsärztlicher Dienst etc.
- Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in stationären oder teilstationären Einrichtungen
- Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
- Personen mit Down-Syndrom (Trisomie21)
- Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
Natürlich können sich auch Personen der höchsten Priorisierung weiter mit den zuvor genannten Personengruppen für einen Impftermin anmelden.
Darüber hinaus sollen, wie berichtet, kurzfristig Impftermine für das pädagogische Personal in Kindergärten und Grundschulen bereitgestellt werden. Die notwendige Anpassung der Corona-Impfverordnung des Bundes vorausgesetzt, könnten die Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, Mitarbeiter in Horten sowie Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten bereits am Sonntag starten. Termine dafür sollen ab Donnerstag vergeben werden.
Allen anderen Impfinteressierten der zweiten Priorisierungsstufe im Alter von unter 65 Jahren sollen ebenfalls zügig Termine angeboten werden können. Entsprechende Impfstofflieferungen vorausgesetzt, sollen ab Mitte März die ersten beiden großen Thüringer Impfzentren in Erfurt und Gera öffnen. Allerdings fehlten noch verbindliche Lieferangaben des Herstellers AstraZeneca über die neunte Kalenderwoche hinaus.
Demzufolge könnten in einem weiteren Schritt ab Mitte März auch die folgenden Personengruppen ein Impfangebot erhalten (Unterpriorisierung 2.2):