Bundesverfassungsgericht entscheidet über Wahlrechtsentzug
Maier wies darauf hin, dass die Hürden sowohl beim Anstreben eines Teilverbots als auch bei Anstrengungen zum Entzug des passiven Wahlrechts von Höcke weiter hoch wären. "Wenn man glaubt, die Hürde wäre da geringer: Das ist nicht so. So ein Grundrechtsentzug ist auch mit hohen Hürden verbunden." Seiner Ansicht nach wäre es aber trotzdem erfolgversprechend, es zu versuchen.
Mitte Juni hatte auch der SPD-Politiker und frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück dafür plädiert, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen, zum Beispiel Höcke. Entscheiden würde auch hier das Bundesverfassungsgericht, Grundlage wäre Artikel 18 des Grundgesetzes.
Maier plädierte für ein Verbotsverfahren gegen den AfD-Landesverband. "Die Thüringer AfD ist die Höcke-AfD", sagte er.
Die Offenheit in der CSU für einen solchen Schritt ist neu - ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Spitze unter anderem mit Parteichef Markus Söder in den vergangenen Monaten stets abgelehnt.
Verfassungsorgan des Bundes müsste Teilverbot anstrengen
Wesentlich effektiver als ein komplettes Parteiverbot sei es zwar, Probleme zu lösen und damit das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen, sagte der bayerische CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. Er fügte allerdings auch hinzu: "Wir müssen aber trotzdem Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten, die Bedrohungslage im Blick behalten und zumindest ein Teilverbot nicht kategorisch ausschließen."
Nach Angaben von Maier müsste der Antrag für ein Teilverbot ebenfalls von einem der Verfassungsorgane im Bund kommen - also Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat.
Über die Möglichkeit eines Teilverbots der Partei gibt es in Fachkreisen unterschiedliche Auffassungen. Maier wies zudem darauf hin, dass es auch die Möglichkeit gebe, der AfD die Parteienfinanzierung zu entziehen. "Aber man muss wissen: Für all diese Maßnahmen sind die Hürden fast gleich hoch", sagte er.