Erfurt (dpa/th) - In Thüringen können keine neuen Richter und Staatsanwälte berufen werden. Die dafür nötigen Landtagsausschüsse kamen nicht zustande - die Mitglieder müssen mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Dafür sind im Parlament in Erfurt auch Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD und Linke nötig. Die Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD verfügt im Landesparlament nur über 44 der 88 Landtagssitze. Die AfD, die mit 32 Abgeordneten die größte Fraktion stellt, verfügt über eine sogenannte Sperrminorität.