Das ehemalige Eisenbahnerwohnhaus in der Thurnauer Bahnhofstraße 21 wird wegen seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als schützenswertes Einzeldenkmal eingestuft und in die Denkmalliste eingetragen. Die Erhaltung des eingeschossigen Mansarddachbaus liege im Interesse der Allgemeinheit, heißt es in dem kürzlich vorgelegten mehrseitigen Gutachten des Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD). Trotz Vandalismus und Vernachlässigung während des langen Leerstands sei das Gebäude baulich in gutem Zustand.