Neudrossenfeld/Bamberg - Das Urteil im sogenannten Ziegenbock-Verfahrens ist rechtskräftig, teilt jetzt das Landgericht Bayreuth mit: Mit Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 16. November wurde die Berufung der Ziegenhalterin gegen das Endurteil des Landgerichts Bayreuth vom 10. September 2020 größtenteils zurückgewiesen. Lediglich hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz erfolgte eine Abänderung des Urteils des Landgerichts Bayreuth, informiert die Justiz.