Tödliche Gefahr Warum so oft Eis von Lastwagen fällt

Hinter einem Lkw zu fahren, kann im Winter richtig gefährlich werden. Foto: dpa/Felix Kästle

Immer wieder werden Eisplatten zu gefährlichen Geschossen. Die Fahrer müssen sie eigentlich vor der Fahrt entfernen. Doch in der Praxis ist das oft nicht so leicht.

 
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Hof/Landkreis - Immer wieder werden Eisplatten, die sich auf Lastwagen bilden, zu gefährlichen Geschossen. Das geht auch aus den Polizeimeldungen in unserer Zeitung hervor. Sieht man als Verkehrsteilnehmer, dass ein Lkw direkt vor dem eigenen Fahrzeug Eis verliert, dann gilt: „Augen zu, Lenkrad festhalten, bremsen“, wie Ralf Müller, stellvertretender Leiter der Hofer Verkehrspolizei, es formuliert. „Ähnlich wie bei Wildunfällen ist Ausweichen hier oft kontraproduktiv. Die Gefahr ist groß, dass man mit dem Gegenverkehr kollidiert, oder von der Fahrbahn abkommt.“

Mit Eisplatten auf Lastwagen hat er häufiger zu tun. Er weiß: Steht ein Lkw über Nacht oder übers Wochenende bei Temperaturen um den Gefrierpunkt draußen, sind Eis und Schnee auf dem Dach nahezu unvermeidlich – wenn das Gefährt nicht mit Sonderausrüstung ausgestattet ist. Manche Speditionen verwenden sogenannte Dach-Airbags, die die Plane in eine Schräglage versetzen, in der Wasser ablaufen kann, bevor es gefriert.

Oft bildet sich nur eine Schneedecke auf dem Lkw, die nach Abfahrt rasch herunterfällt. Richtig gefährlich werde es bei einer Eisschicht, die mehrere Zentimeter dick werden kann und sich oft erst nach vielen Kilometern löse, sagt Müller. Dabei sind die Fahrer eigentlich dazu verpflichtet, den Lastwagen vor Fahrtantritt von Eis und Schnee zu befreien.

„In der Praxis ist das aber oft nicht so einfach“, weiß der Verkehrspolizist. Manche Speditionen bieten ihren Fahrern Gerüste an, mit deren Hilfe sie das Dach des Fahrzeugs gut erreichen können. Unterwegs wird es oft schwierig: Nur an wenigen Rastplätzen sind derartige Gerüste vorhanden. „Da bleibt den Fahrern nur übrig, mit Schieber oder Besen auf die Leiter zu steigen.“ Oft geschehe auch das aus Bequemlichkeit nicht. Das kann ein Bußgeld von 80 Euro nach sich ziehen. nisch

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