Nun steht es fest: Der damals 71-Jährige, der im August 2024 mit seinem Mercedes eine Joggerin in der Rosenauer Straße vor der früheren Coburger Brauerei Scheidmantel tödlich angefahren hat, muss eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 50 Euro (5000 Euro) bezahlen. Er gilt damit als vorbestraft. Als vorbestraft gilt eine Person nach einem rechtskräftigen Urteil von mehr als 90 Tagessätzen.