Städte wie München, Köln, Essen oder Dortmund haben solche Mindestpreise für Mietwagenplattformen bereits eingeführt oder planen dies derzeit. Die Wettbewerber halten das für rechtlich fragwürdig. Aus ihrer Sicht kann der Staat eine bestimmte Branche nicht einfach regulieren, um eine andere zu schützen.
München als Positivbeispiel?
Tatsächlich haben Gerichte in Leipzig, Essen und vor wenigen Tagen auch in Köln die Mindestpreise wieder gekippt. Die Gerichtsentscheidungen beziehen sich allerdings nicht auf den Mindestpreis an sich, sondern vor allem auf die konkrete Ausgestaltung vor Ort.
So stellte das Verwaltungsgericht Köln den Mindestpreis nicht grundsätzlich infrage, sondern bemängelte unter anderem, dass der Kölner Oberbürgermeister die Maßnahme ohne hinreichende Beteiligung des Stadtrats verfügt habe.
Für München, wo der Mindestpreis seit Anfang Juli Bestand hat, zieht Free Now aus Sicht der Taxibranche ein positives Fazit und stützt dies vor allem auf einen deutlichen Anstieg an Neukunden auf der App sowie eine etwas höhere Nachfrage (plus 6 Prozent) im Nachtgeschäft, das von den Mietwagenplattformen dominiert werde.
Rückschlüsse auf eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung der Taxibranche in München lassen sich aus solchen Zahlen aber nicht ableiten.