Umfrage Ist das Tanzverbot am Karfreitag noch zeitgemäß?

Der Karfreitag ist ein hoher christlicher und stiller Feiertag. Etliche Veranstaltungen sind deshalb nicht erlaubt und es gilt das Tanzverbot. Ist das überholt? Machen Sie mit bei unserer Umfrage.

Tanzen und Feiern im Club - an stillen Feiertagen ist das in Bayern verboten. Foto: dpa

Er soll ein Tag zum Innehalten und zum Trauern sein, zumindest im christlichen Glauben. Für viele ist der Karfreitag jedoch einfach ein freier Tag. Traditionen wie dem Fleischfasten oder gar dem Gang zur Kirche wird eher sporadisch nachgegangen. Und um das sogenannte Tanzverbot kommt jedes Jahr aufs Neue dieselbe Diskussion auf. 

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Ist es noch zeitgemäß, dass Clubs geschlossen bleiben müssen und öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind? 


Die Umfrage läuft bis Samstag, 4. April, um 22 Uhr.

Zu den "stillen Tagen" gehören in Bayern übrigens auch der Gründonnerstag und der Karsamstag. Das Tanzverbot gilt seit Donnerstag ab 2 Uhr sowie an Freitag und Samstag ganztägig. Warum finden am Samstag dennoch auch in der Region Partys statt?

Weil das Verbot meistens nur am Karfreitag streng gehandhabt wird. "Musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb" sind da verboten, sagt das Bayerische Innenministerium. Das Bundesverfassungsgericht urteilte jedoch im Jahr 2016, dass ein pauschales Verbot nicht zulässig sei. Seither müssen Kommunen Ausnahmen prüfen und es darf trotz Musik- und Tanzverbot vereinzelt an den „stillen Tagen“ gefeiert werden - beispielsweise "wenn Feste und Partys Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind“.