Umgehung Oberkotzau „Bürgerentscheid kann noch Einfluss nehmen“

Der Oberkotzauer Umgehungsgegner Wolfgang Peukes nimmt Stellung zum Spatenstich.

 
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Wolfgang Peukes. Foto: privat

Am Freitag wurde bei Oberkotzau der symbolische Spatenstich für die Ortsumgehung gesetzt – dazu meldet sich der Umgehungsgegner Wolfgang Peukes zu Wort. Er ist Initiator des neuen Bürgerbegehrens gegen die Umgehung, will damit einen – zweiten – Bürgerentscheid anstoßen. Gegen die Ablehnung des Begehrens durch den Gemeinderat hat er geklagt; das Verfahren am Verwaltungsgericht Bayreuth ist noch anhängig. Nun betont Peukes in einer Stellungnahme, dass ein weiterer Bürgerentscheid – trotz des vollzogenen Spatenstichs – sehr wohl noch den Bau der Umgehung verhindern könne.

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Peukes erklärt: „Der Planfeststellungsbeschluss führt dazu, dass für den Vorhabenträger – den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt – Baurecht besteht.“ Daraus ergäben sich jedoch „keine rechtliche Pflicht und kein Zwang“, die Umgehung tatsächlich zu bauen. Offenkundig habe das Staatliche Bauamt den Auftrag, das Vorhaben zu verwirklichen. Es sei aber an die Weisungen der übergeordneten Behörden gebunden. Sobald seitens der Staatsregierung die Weisung erteilt würde, den Bau zu stoppen, „wäre das Staatliche Bauamt bei der Regierung von Oberfranken nicht mehr dazu befugt, dennoch fortzufahren“.

Letztlich sei also die politische Entscheidung zu treffen, ob der Bau tatsächlich vollzogen werden soll oder nicht. „In der Vergangenheit hat die Staatsregierung mehrfach betont, solche Projekte nicht zu verwirklichen, bei denen sich die Bürger vor Ort mehrheitlich gegen die Durchführung aussprechen. Soweit ersichtlich, wurde dies in der Praxis auch bisher jeweils so gehandhabt.“ Falls sich bei einem weiteren Bürgerentscheid eine Mehrheit gegen die Ortsumgehung aussprechen würde, hätte die Staatsregierung zu entscheiden, „ob man sich über den Bürgerwillen hinwegsetzen möchte. Deshalb kann ein Bürgerentscheid sehr wohl noch einen Einfluss haben, jedoch nicht rechtlich, sondern politisch“.