Heute entscheidet sich, ob der Streit über die nun schon seit Jahrzehnten kontrovers diskutierte Ortsumgehung für Oberkotzau in die nächste Runde geht: In einer öffentlichen Sondersitzung stimmt der Marktgemeinderat darüber ab, ob das Bürgerbegehren zulässig ist, das Gegner der Trasse am 29. April mit mehr als 800 Unterschriften bei der Verwaltung eingereicht haben – mit dem Ziel, einen zweiten Bürgerentscheid zu dem Millionenprojekt auf den Weg zu bringen. Sofern den Antragstellern keine Formfehler unterlaufen sind, dürfte das Bürgerbegehren zulässig sein. Die Sondersitzung beginnt um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.