Magdeburg/Halle/Sangerhausen - Der Rechtsstreit um die Erkundungen von Gipsvorkommen im Südharz hat das Oberverwaltungsgericht erreicht. Eine Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sei eingegangen, bestätigte ein Gerichtssprecher in Magdeburg. Der BUND richtet sich damit gegen Teile eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle, der Erkundungsbohrungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt.