Es ist ein kurioser Fall mit einigen ungeklärten Fragen: Ein 25-Jähriger ist in der Nacht zum Montag mit zu hohem Tempo von der Fahrbahn der Hofer Straße in Oberkotzau abgekommen und in eine Garagenwand gekracht – und das mit einem Mietwagen mit 600 PS, der nur mit Sommerreifen ausgestattet war. Der Autovermieter gibt nach eigenen Angaben in der Winterzeit nur Fahrzeuge mit Winter- oder Ganzjahresreifen heraus – schließlich ist das in Deutschland Gesetz. Es drängt sich die Frage auf: Wer muss für den Schaden aufkommen? Schließlich geht es hier polizeilichen Schätzungen zufolge um etwa 220 000 Euro. Bleibt der Unfallfahrer auf diesen Kosten sitzen?