Es ist ein kurioser Fall mit einigen ungeklärten Fragen: Ein 25-Jähriger ist in der Nacht zum Montag mit zu hohem Tempo von der Fahrbahn der Hofer Straße in Oberkotzau abgekommen und in eine Garagenwand gekracht – und das mit einem Mietwagen mit 600 PS, der nur mit Sommerreifen ausgestattet war. Der Autovermieter gibt nach eigenen Angaben in der Winterzeit nur Fahrzeuge mit Winter- oder Ganzjahresreifen heraus – schließlich ist das in Deutschland Gesetz. Es drängt sich die Frage auf: Wer muss für den Schaden aufkommen? Schließlich geht es hier polizeilichen Schätzungen zufolge um etwa 220 000 Euro. Bleibt der Unfallfahrer auf diesen Kosten sitzen?
Unfall mit Sommerreifen Vorsicht bei der Automiete im Winter
Moritz Werner 10.01.2025 - 10:08 Uhr