Kulmbach - Familienstreitigkeiten müssen nicht zwangsläufig vor dem Familiengericht landen. Nicht selten sind sie ein Fall für den Strafrichter, vor allem dann, wenn Beleidigungen die Runde machen und wenn die Fäuste fliegen. So geschehen bei einer 53-jährigen Frau aus dem Landkreis Kulmbach. Seit Jahren lebt sie im ständigen Streit mit ihrem 55-jähriger Schwager und ihrem Schwiegervater. An einem Sonntag im Mai des vergangenen Jahres war die Lage eskaliert.