Schechen (dpa/lby) - Nach der Verletzung eines Schwimmers in Oberbayern durch einen Biberbiss darf das Tier vorerst an dem See bleiben. Für eine von der Gemeinde Schechen beantragte Entnahme des Tiers gebe es derzeit keine Grundlage, teilte das Landratsamt Rosenheim mit. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass es sich bei dem Biber um ein dauerhaft auffälliges oder besonders aggressives Tier handle.