Unter Drogen- und Alkoholeinfluss Mit dem E-Scooter zur Gerichtsverhandlung

Ein 32-Jähriger hat es den Hofer Beamten am Dienstag nicht leicht gemacht. Gleich mehrmals fiel er der Polizei negativ auf, da er unter Drogen- und Alkoholeinfluss auf einem E-Scooter durch die Gegend fuhr.

Unterwegs mit dem E-Scooter Foto: Christoph Soeder

Hof - Wie die Polizei mitteilt, fuhr am Dienstagmorgen ein 32-Jähriger mit einem E-Scooter zu seiner Gerichtsverhandlung. Er stand unter Drogen- und Alkoholeinfluss und sein Roller war nicht versichert.

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Der Mann, gegen den wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und anderer Delikte verhandelt werden sollte, machte kurz vor 10 Uhr auf die Beschäftigten der Justiz „einen äußerst benebelten Eindruck“. Daher rief die vorsitzende Richterin die Polizeiinspektion Hof an, um bei ihm einen Drogentest durchführen zu lassen. Sie ahnte aber nicht, dass von dort bereits eine Streife zum Gerichtsgebäude unterwegs war.

Ein als Zeuge geladener Beamter hatte den Mann bereits auf seinem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen zum Gericht fahren sehen und seine Kollegen darüber informiert.

Auf Amphetamin, Cannabis und Alkohol positiv reagierende Tests bestätigten die Vermutung der Richterin. Sie unterbrach die Verhandlung, um den Polizisten die Durchführung einer Blutentnahme im Krankenhaus zu ermöglichen. Sie leiteten anschließend ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie einer Drogenfahrt ein. Im Anschluss lieferten sie ihn wieder im Gerichtssaal ab und die Verhandlung konnte deutlich verspätet beginnen.

Der Termin endete für den Mann mit einer Freiheitsstrafe. Die Richterin sowie sein Rechtsanwalt wiesen den 32-Jährigen darauf hin, dass er mit seinem Roller ohne Kennzeichen und in seinem Zustand nicht mehr fahren darf. Doch damit nicht genug.

Dass die Ratschläge nicht fruchteten, stellte sich bereits am Abend heraus. Zivilbeamte sahen den Mann, als er mit seinem E-Scooter quer über die Ernst-Reuter-Straße fuhr. Nun musste er die gleiche Prozedur samt Blutentnahme erneut über sich ergehen lassen. Jetzt erst zeigte er sich einsichtig und trat seine Heimreise nach Sachsen mit dem Zug an.