Erfurt - Arbeitnehmer können auch bei einem gerichtlichen Vergleich zur Beendigung ihres Arbeitsvertrags den gesetzlichen Mindesturlaub von ihrem Arbeitgeber einfordern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen. "Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“", entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter (9 AZR 104/24).