Alles, was bei der Polizei einläuft, nimmt seinen regulären Lauf – auch in Bezug auf den Maibaum. Anzeigen gehen an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob eine strafrechtliche Relevanz vorliegt.
Wer sich an die Maibaumklau-Regeln hält, müsse sich aber in der Regel nicht vor Polizei und Staatsanwaltschaft fürchten.
Nicht selten melden sich aber besorgte Dorfbewohner bei der Polizei, weil sie nachts herumschleichende, dunkelgekleidete Truppen mit Taschenlampen beobachten, berichtet Reichel. Solchen Hinweisen müssten die Beamten folgen, erklärt der Polizeihauptkommissar. Oft hat das ein Gespräch mit den Maibaum-Dieben zur Folge.
Weitere Regeln beim Maibaum-Klau
Erst, wenn sich der Maibaum in der Ortschaft befindet, darf er gestohlen werden.
Geklaut wird nur der Stamm – nicht der Schmuck. Außerdem darf der Baum nicht beschädigt werden.Der gestohlene Maibaum muss außerhalb der Gemeindegrenzen gelagert werden. Erst dann gilt der Diebstahl als erfolgreich und die Diebe können eine Auslöse kann verlangen.Wer mit dem gestohlenen Baum innerhalb der Gemeindegrenze ertappt wird, muss das Diebesgut zurückbringen.Ein aufgestellter Baum darf nicht mehr gestohlen werden.