Karlsruhe - Facebook muss Beiträge einer Nutzerin und eines Nutzers wieder freischalten, die als Hassrede gelöscht worden waren. Das soziale Netzwerk müsse die Betreffenden darüber informieren, wenn es Beiträge entfernt habe, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Bei einer beabsichtigten Sperrung des Nutzerkontos müssten die Betreffenden sogar vorab informiert werden und die Möglichkeit bekommen, sich dazu zu äußern. (Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20)