Karlsruhe - Weder der Freistaat Bayern noch die Bundesrepublik müssen einem afghanischen Flüchtling eine Entschädigung für einen knappen Monat in Abschiebehaft zahlen. Die Anordnung der Haft sei in seinem Fall rechtmäßig gewesen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). (Az.: III ZR 67/18)