Schwerin (dpa/mv) - Ein Schießplatz-Betreiber in Mecklenburg-Vorpommern ist am Landgericht Schwerin zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er von einem sächsischen Polizisten 3.000 Schuss Patronen als Bezahlung für ein Schießtraining angenommen hat. Die Geldstrafe beträgt 55 Tagessätze zu je 108 Euro, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das ergibt 5.940 Euro.