München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein Verbot des bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendeten Slogans "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") für voraussichtlich rechtmäßig erachtet. Das Gericht wies in einem Eilverfahren eine entsprechende Beschwerde gegen das von der Stadt München verhängte Verbot für eine Demonstration zurück. Die Versammlung soll am 10. August 2024 auf dem Münchner Karlsplatz (Stachus) beginnen und bis zum Siegestor führen.