Ein deutsches Paar ist wegen der Tötung seiner behinderten Tochter (3) in der Schweiz zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt worden. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Mordes folgte das Gericht im Bremgarten im Kanton Aargau nicht. Sie hatte 18 Jahre Haft wegen Mordes beantragt. Die Richterin sprach die beiden wegen vorsätzlicher Tötung schuldig.