Urteil in Paris Französische Bahn muss für überfahrene Katze Entschädigung zahlen

red/

Nachdem ein TGV eine Katze an einem Pariser Bahnhof überfahren hat, urteilt ein Gericht, dass die SNCF eine Entschädigung zahlen muss. Das Bahnpersonal hatte sich geweigert, den Zug zu stoppen.

 
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Das Gericht hat zugunsten der Kläger geurteilt. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Biczysko

Das Schicksal einer in einem Pariser Bahnhof von einem Zug überfahrenen Katze hatte Frankreich bewegt, nun hat ein Gericht die französische Bahn zum Zahlen einer Entschädigung verurteilt. Das Gericht in Paris sprach die SNCF am Dienstag der Nachlässigkeit schuldig, wie der Sender Europe 1 berichtete. Den beiden Besitzerinnen von Katze Neko muss die Bahn jeweils 1000 Euro zahlen.

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Die Katze war einer Mutter und ihrer Tochter vor der Abfahrt aus einem Transportkorb entwischt, beide vermuteten das Tier unter dem Zug. Das Personal aber weigerte sich, den TGV im Bahnhof Paris-Montparnasse aufzuhalten. Später entdeckten beide das tote Tier zwischen den Gleisen. Der Gerichtspräsident prangerte an, dass „nicht die notwendigen menschlichen Mittel eingesetzt wurden, um die Katze zu bergen“, ehe der Zug abfuhr.

Tierschützer: grausamer Akt

Tierschutzorganisationen hatten nach dem Vorfall Anfang des Jahres einen Prozess ins Rollen gebracht. Für ein vergessenes Gepäckstück werde ein Zug aufgehalten, nicht aber für ein Tier, erklärten die Tierschützer vor Gericht. Seitens der Bahn handele es sich um einen vorsätzlichen und grausamen Akt. Die SNCF betonte indes, es sei überhaupt nicht klar gewesen, wo die Katze sich versteckt habe. Erst beim Anfahren des Zuges sei sie zwischen den Gleisen gesichtet worden. Die Besitzerin hatte der Bahn „mangelnde Empathie“ vorgeworfen, die SNCF habe keines ihrer Schreiben beantwortet.