Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil zurückgenommen. Nachdem auch Boateng selbst und die Nebenklage keine Rechtsmittel eingelegt hatten, sei das Urteil damit nun rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I.