Ziel der Gruppierung sei ein „Wiedererstarken eines freien Vaterlandes“ nach dem „germanischen Sittengesetz“, hatte die Bundesregierung in einer früheren Auskunft auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ausgeführt. „Die neonazistische Vereinigung „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ richtet sich mit ihrer menschenverachtenden Ideologie in aggressiv kämpferischer Weise sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung“, erklärte das Innenministerium am Dienstag.
Tasche mit Waffen gefunden
Die Gruppe, die seit 2016 existiert und anfangs unter dem Namen „Sturmbrigade 44“ aktiv war, verfügt nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörde über eine feste Struktur. Anfang 2018 war in einem Zug eine Tasche mit Waffen und einem T-Shirt mit dem Aufdruck „Sturmbrigade 44 Köthen-Anhalt“ gefunden worden. Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte es im Juli 2019 Durchsuchungen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gegeben.
Laut Bundesinnenministerium hätte es an diesem Dienstag in Sachsen-Anhalt ebenfalls Durchsuchungen geben sollen. Das Verwaltungsgericht Halle und in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hätten jedoch - anders als die Verwaltungsgerichte in den anderen drei Bundesländern - keine ausreichende Grundlage für Durchsuchungsbeschlüsse erkannt.
Angehörige der „Wolfsbrigade 44“ haben sich an rechtsextremen Demonstrationen beteiligt. Zu den von ihnen verwendeten Symbolen gehört ein Totenkopf. Die verbotenen Symbole zeigen unter anderem Hakenkreuze, Stahlhelme und Waffen.
In diesem Jahr hat Seehofer bereits mit „Combat 18“ und „Nordadler“ zwei rechtsextremistische Gruppen verboten sowie eine antisemitische Reichsbürger-Vereinigung.