In Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es, dass die Vertragsstaaten die wichtige Rolle der Massenmedien anerkennen und sicherstellen, dass Kinder Zugang zu Informationen aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen haben. Dazu gehören zweifelsfrei Facebook, Instagram, X oder Tiktok, die tagtäglich von Millionen junger Menschen in Deutschland genutzt werden, um lustige Tanz- oder Katzenvideos zu schauen, aber auch, um sich über aktuelle Entwicklungen in der Welt schlau zu machen.
Verbot von sozialen Medien? Nach dem Lesenlernen folgt Medienverstehen
Konstantin Kraft 25.06.2025 - 10:00 Uhr