Luxemburg - Streamingdienste wie Sky dürfen das Widerrufsrecht für ihre digitalen Angebote nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht generell ausschließen. Das geht nach EU-Regeln nur bei "digitalen Inhalten" - bei einem Streaming-Abo handelt es sich aus Sicht der Richterinnen und Richter in Luxemburg jedoch um eine "digitale Dienstleistung", wenn das Angebot sich am Nutzerverhalten orientiert und daran angepasst wird.