Regelung ist auf schwerste Verbrechen beschränkt
Seit der Reform geht das auch, wenn "neue Tatsachen oder Beweismittel" auftauchen. Die Regelung ist auf schwerste Verbrechen wie Mord oder Völkermord beschränkt, die nicht verjähren.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte beim Ausfertigen des Gesetzes angeregt, dieses wegen verfassungsrechtlicher Zweifel "einer erneuten parlamentarischen Prüfung und Beratung zu unterziehen". Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte nach dem Regierungswechsel im Bund dafür plädiert, es noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Sonst stünde jeder Freispruch unter Vorbehalt.
Als Bevollmächtigte der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD erklärten die Strafrechtsprofessoren Michael Kubiciel und Elisa Hoven, die Neuregelung sei auf absolute Ausnahmen beschränkt. Hoven bezeichnete sie als "sehr restriktiv". Die neuen Beweise oder Tatsachen müssten besondere Relevanz haben, betonten die Fachleute. Nicht jedes Beweismittel führe zu einer Wiederaufnahme.
Preis für die Betroffenen ist zu hoch
Ob ein neuer Fakt für einen Schuldspruch reiche, lasse sich aber erst am Ende eines Prozesses sagen, nicht vorher, entgegnete Strafrechtler Erol Pohlreich als Bevollmächtigter der Fraktionen von Grünen und FDP - damals in der Opposition. Der Preis für die Betroffenen sei ein neuer Prozess, den sie schon einmal durchlaufen hätten, und womöglich ein Fehlurteil. "Dieser Preis ist zu hoch", betonte der Professor.
Zugleich machte Pohlreich klar: "Das Gesetz wird auch Unschuldige umfassen. Und das nicht zu knapp." Angesichts der damit verbundenen Folgen sei es besser, im Zweifel neun Schuldige davonkommen zu lassen als einen Unschuldigen noch einmal vor Gericht zu stellen.
Dass der Grundsatz, jemanden nicht zweimal für dieselbe Tat bestrafen zu können, ins Grundgesetz geschrieben wurde, geht auch auf die Erfahrungen unter den Nationalsozialisten zurück. Im Zweiten Weltkrieg herrschte Willkür statt Rechtssicherheit. So war bei der Anhörung der Experten einige Male von einem "Bollwerk gegen staatlichen Machtmissbrauch" die Rede. Doch heute sei das Verhältnis zum Staat ein anderes, hielt Hoven dem entgegen. Er werde inzwischen eher als "Garant für gesellschaftlichen Frieden" angesehen.
Im konkreten Fall Frederike
Im Fall Frederike wird ein Mann verdächtigt, 1981 die 17 Jahre alte Schülerin aus Hambühren bei Celle vergewaltigt und erstochen zu haben. Damals konnte ihm das nicht sicher nachgewiesen werden. Erst wurde er verurteilt, legte erfolgreich Revision ein und wurde 1983 letztendlich rechtskräftig aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Nach einer neueren Untersuchung von DNA-Spuren könnte er aber doch der Täter sein. Im Februar 2022 wurde er erneut verhaftet, im August hätte am Landgericht Verden der Prozess beginnen sollen. Doch das Verfassungsgericht verfügte kurz zuvor die Freilassung des Mannes. Er kam aus der Untersuchungshaft und bleibt unter Auflagen auf freiem Fuß, bis der Senat über seine Verfassungsklage entschieden hat.
Sein Rechtsanwalt Johann Schwenn nannte die Neuregelung vor Gericht verfassungswidrig. Die Menschen sollten nicht mit dem Risiko eines "falschen Freispruchs" leben. Sein Kollege Yves Georg sprach von der Gefahr, das Gewaltmonopol des Staates könnte angezweifelt werden.
Höchst komplexe Abwägung
Wie höchst komplex die Abwägung juristischer Aspekte ist, machte die Verhandlung deutlich, die sich über sechs Stunden zog. So ging es unter anderem darum, ob Gerechtigkeit dabei ein geeignetes Mittel sein kann, ob jemand im Laufe der Zeit auch immer wieder angeklagt werden könnte - und inwiefern das realistisch erscheint.
Die Sachverständige Prof. Tatjana Hörnle vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht wies unter anderem darauf hin, dass es in vielen Ländern Regeln zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten Angeklagter gebe - teils mit präziserem Wortlaut. Just am Mittwoch wurde beispielsweise in England ein Mann wegen Mordes verurteilt - rund 30 Jahre nach einem Freispruch.
Bis der Senat sämtliche Argumente abgewogen hat und eine Entscheidung in der Sache trifft, dürften erfahrungsgemäß Monate vergehen.