SPD und Grüne freuen sich über Leitplanken und enge Grenzen
Die SPD betonte dagegen, zwar sei der Begriff der "drohenden Gefahr" rechtmäßig, aber unter Bedingungen."Das Gericht hat zur Anwendung der drohenden Gefahr Leitplanken für die Praxis eingezogen, die bildlich gesprochen aus einer sechsspurigen Autobahn eine Landstraße machen", argumentierte der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold. Damit werde die Anwendung der Norm für die Praxis allerdings noch komplizierter, warnte er.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze nannte das Urteil einen großen Erfolg. Der Verfassungsgerichtshof habe klargestellt, dass die Eingriffsschwelle der "drohenden Gefahr" nur unter strengen einschränkenden Voraussetzungen mit der Verfassung vereinbar sei und sehr eng ausgelegt werden müsse.
Juristischer Streit nicht vorbei
Das bayerische PAG, gegen dessen Verschärfungen vor einigen Jahren teils Zehntausende Menschen demonstriert hatten, wurde schon mehrfach zum Fall für den Verfassungsgerichtshof. Etwa wegen der Möglichkeit, dass Menschen auf Anordnung eines Richters bis zu einem Monat in sogenanntem Präventivgewahrsam festgehalten werden dürfen. Und auch mit dem jetzigen Urteil ist der juristische Streit nicht vorbei. Beispielsweise sind auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch Klagen gegen das PAG anhängig.