Jahrelanger Streit
Laut der umstrittenen Vorschrift im Polizeiaufgabengesetz müssen, damit die Polizei früh eingreifen darf, "um den Sachverhalt aufzuklären
und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern", in absehbarer Zeit "Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung" auf "bedeutende Rechtsgüter" zu erwarten sein. Dazu gehören "der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes", "Leben, Gesundheit oder Freiheit", "die sexuelle Selbstbestimmung" und "Anlagen der kritischen Infrastruktur sowie Kulturgüter von mindestens überregionalem Rang". Ob diese Definitionen ausreichend sind, und ob die Eingriffsschwellen für die Polizei damit zu sehr abgesenkt wurden, darum dreht sich der nun jahrelange Streit.